Vogelschutzgebietslandesverordnung öffentlich ausgelegt

Im Zeitraum vom 4. April bis zum 4. Mai 2011 findet die landesweite öffentliche Auslegung der von der Landesregierung geplanten Vogelschutzgebietslandesverordnung statt.

„Mit der geplanten Landesverordnung erfolgt ausschließlich eine Umsetzung der gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete in nationales Recht; es werden keine zusätzlichen Flächen oder Gebiete unter Schutz gestellt“, betont Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Dem Entwurf der Landesverordnung liegen die Gebietsabgrenzungen der an die Europäische Kommission übermittelten Gebiete zugrunde, da jede Herausnahme von Flächen dazu führen würde, dass diese im Status faktischer Vogelschutzgebiete verbleiben würden.

Die Unterlagen zur geplanten Vogelschutzgebietslandesverordnung können zu den üblichen Dienstzeiten in allen Naturschutzbehörden des Landes eingesehen werden. Darüber hinaus liegen sie – gemäß der jeweiligen örtlichen Bekanntmachung – bei den betroffenen Ämtern und amtsfreien Gemeinden aus. Außerdem werden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

Die in den oben genannten Naturschutzbehörden ausgelegten Unterlagen sind darüber hinaus auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie unter www.lung.mv-regierung.de (Neuigkeiten im LUNG/Neuigkeiten im Web) einsehbar und für einen Download verfügbar.

Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit kann jede Person schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Auslegungsstellen Bedenken oder Anregungen vorbringen.

Schriftliche Bedenken oder Anregungen können auch direkt an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Nachhaltige Entwicklung, Forsten und Naturschutz, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin gerichtet werden.

Alle rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden durch die oberste Naturschutzbehörde geprüft und finden bei der abschließenden Entscheidung der Landesregierung Berücksichtigung. Ein Kabinettbeschluss zum Erlass der Verordnung ist für Anfang Juli 2011 geplant.

Hintergrund:

Mit der Vogelschutzgebietslandesverordnung sollen die bislang der Europäischen Kommission nur übermittelten Europäischen Vogelschutzgebiete nach nationalem Recht unter Schutz gestellt werden. Im Ergebnis einer freiwilligen Beteiligung der Öffentlichkeit und der daran anschließenden Beschlüsse der Landesregierung vom 25. September 2007 und 21. Januar 2008 erfolgte im Frühjahr 2008 die Übermittlung der Gebietskulisse von Europäischen Vogelschutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern an die Europäische Kommission. Die gemeldeten Gebiete besitzen zum größten Teil gegenwärtig noch überwiegend den Status faktischer Vogelschutzgebiete. Das Land ist aber nach dem Recht der Europäischen Union verpflichtet, die in 2008 gemeldeten Gebiete nach nationalem Recht unter Schutz zu stellen. Mit dem vorliegenden Entwurf der Vogelschutzgebietslandesverordnung soll dieser Verpflichtung Rechnung getragen werden.

Pressemitteilung Nr. 091/11 – 06.04.2011 – LU – Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

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